Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen nur Maßnahmen finanzieren, die unter die Kategorie „Heilbehandlung“ fallen.
Dazu gehören:
- Psychotherapie
- ärztliche Behandlungen
- medizinisch vorgeschriebene Interventionen
Meine Arbeit gehört jedoch zur pädagogischen und präventiven Unterstützung.
Das bedeutet:
- Ich stabilisiere Kinder emotional, begleite sie im Alltag und unterstütze sie während der Wartezeit auf einen Therapieplatz.
- Ich handle ressourcenorientiert und traumasensibel – aber nicht medizinisch.
- Meine Leistungen dienen der Entlastung, Orientierung und Vorbereitung, nicht der Durchführung einer Therapie.
Weil kein medizinisches Heilverfahren stattfindet, dürfen Krankenkassen diese Leistung rechtlich nicht finanzieren.